Der Stadtrat der Stadt St. Georgen hat am 27. November mit überwältigender Mehrheit für die Teil- Rechtskraft des Bebauungsplanes gestellt. Letzte Änderungen werden nun noch durch eine weitere beschränkte Offenlage in den B- Plan eingearbeitet. Im ersten Quartal 2020 wird eine rechtskräftige Grundlage für das Neubaugebiet geschaffen sein.